Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Fassung vom 16. Oktober 2026

Frühere Fassung. Diese AGB mit Stand vom 16. Oktober 2026 sind durch eine neuere Fassung ersetzt. Sie bleiben hier unverändert abrufbar, damit jeder die Bedingungen nachlesen kann, denen er zugestimmt hat. Die aktuelle Fassung steht unter trackplanner.io/agb.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Web-Anwendung Trackplanner (app.trackplanner.io), der App Trackplanner Kids für Tablets und der damit verbundenen kostenpflichtigen Leistungen.

(2) Anbieter und Vertragspartner ist: Georg Wächter, Prinzessinnenstraße 29, 12307 Berlin, Telefon: 0179 5644922, E-Mail: info@trackplanner.io (nachfolgend „Anbieter”).

(3) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Trackplanner ist eine web-basierte Software zur Planung von Modellbahn-Gleisplänen.

(2) Es gibt eine kostenlose Version (Free) mit definiertem Funktionsumfang und eine kostenpflichtige Version (Premium) mit erweitertem Funktionsumfang (u. a. private/gezielt geteilte Pläne, hochauflösender Export, 1:1-Druck, mehrere Ebenen/Höhen, Premium-Bibliotheken).

(3) Trackplanner Family (Family) erweitert die Kinderprofile eines Kontos (§ 3a) für alle Kinderprofile dieses Kontos (u. a. unbegrenztes Losfahren, alle Missionen, alle Spielsachen, Ideen aus unserer Kiste und die Bauanleitung Schritt für Schritt). Premium enthält Family.

(4) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(5) Die Web-Anwendung läuft in aktuellen Versionen der gängigen Browser. Die App Trackplanner Kids läuft auf iPads und Android-Tablets mit den Systemversionen, die ihr Eintrag im App Store bzw. bei Google Play nennt.

(6) Für Premium und Family gelten die gesetzlichen Mängelrechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Der Anbieter stellt die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, damit die Leistung vertragsgemäß bleibt, und informiert den Nutzer darüber (§§ 327e, 327f BGB).

§ 3 Registrierung & Vertragsschluss

(1) Das Ansehen öffentlicher Pläne ist ohne Konto möglich. Für das Erstellen/Speichern von Plänen ist ein kostenloses Konto erforderlich.

(2) Der Premium-Vertrag kommt zustande, indem der Nutzer ein kostenpflichtiges Abo oder einen Premium-Pass auswählt, die Bestellung prüft und den Bestellvorgang über die als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche abschließt.

(3) Der Vertrag über Trackplanner Family kommt im Browser zustande, indem der Nutzer den Kauf in seinem Konto auswählt, die Bestellung prüft und sie über die als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche abschließt (Einmalkauf). Für den Kauf in der App Trackplanner Kids gilt § 4 Abs. 6.

(4) Minderjährige bestellen Premium nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Trackplanner Family kaufen und Kinderprofile anlegen dürfen nur Volljährige.

§ 3a Kinderprofile und Wunschzettel

(1) Der Nutzer kann in seinem Konto Kinderprofile anlegen, in denen Kinder eigene Strecken bauen. Das Konto gehört dem Nutzer; er legt die Kinderprofile an und verwaltet sie. Wer ein Kinderprofil anlegt, muss volljährig sein, für das Kind sorgeberechtigt sein oder mit Einverständnis der Sorgeberechtigten handeln, und ist für die Nutzung durch das Kind verantwortlich.

(2) Auf dem Wunschzettel sammelt ein Kind Teile und Spielsachen, die der Nutzer freigeben und mit anderen teilen kann. Die Kauf-Links darauf führen zu Händlern. Kaufverträge kommen ausschließlich mit diesen Händlern zustande; der Anbieter verkauft keine Spielwaren.

§ 4 Preise & Zahlung

(1) Die Preise betragen 5,99 € pro Monat bzw. 29 € pro Jahr für das Abo und 59 € einmalig für den Premium-Pass mit 24 Monaten Laufzeit (Endpreise). Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmer) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Wird dem Nutzer im Bestellvorgang ein Preis in japanischen Yen angezeigt, betragen die Preise für das Abo 1.000 ¥ pro Monat bzw. 5.000 ¥ pro Jahr (Endpreise); es wird weder Umsatzsteuer noch japanische Verbrauchsteuer berechnet. Den Premium-Pass gibt es nur in Euro.

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten ergänzend dessen Bedingungen für die Zahlungsabwicklung.

(3) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig, beim Premium-Pass mit der Bestellung für die gesamte Laufzeit.

(4) Trackplanner Family kostet einmalig 24,99 € je Konto (Endpreis; Abs. 1 Satz 2 gilt), für alle Kinderprofile des Kontos: einmal zahlen, ohne Abo, ohne Laufzeit. Der Preis ist mit dem Vertragsschluss fällig; die Zahlung läuft über Stripe (Abs. 2).

(5) Geschenk-Code: Trackplanner Family kann als Code verschenkt werden. Kauft ein Verbraucher einen solchen Code beim Anbieter, ist er selbst Vertragspartner des Anbieters; die Widerrufsfrist beginnt mit dem Kauf (siehe Widerrufsbelehrung). Ein Code gilt bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Kaufs (Beispiel: Kauf im Jahr 2026, gültig bis 31. Dezember 2029). Er lässt sich einmal einlösen, und zwar nur im Browser (app.trackplanner.io), nicht in der App Trackplanner Kids. Ein Konto, für das Family schon freigeschaltet ist, kann keinen Code einlösen; der Code bleibt dann gültig. Mit der Einlösung wird Family für das einlösende Konto freigeschaltet. Ein Code wird nicht in Geld ausgezahlt.

(6) Kauf in der App Trackplanner Kids: In der App kann Trackplanner Family per In-App-Kauf erworben werden. Verkäufer ist dabei Apple (Apple Distribution International Ltd. als Kommissionär des Anbieters) bzw. Google (als Verkäufer, Merchant of Record). Kaufpreis, Zahlung, Widerruf und Erstattung richten sich nach den Bedingungen von Apple bzw. Google und werden ihnen gegenüber geltend gemacht. Der Anbieter stellt die Funktion bereit; für ihre Nutzung gelten diese AGB. Ein Kauf im Store schaltet Family für das Trackplanner-Konto frei, mit dem die App beim Kauf verbunden ist. Über „Käufe wiederherstellen“ in der App lässt sich ein Kauf erneut abrufen, etwa auf einem neuen Gerät; er bleibt dabei dem Konto zugeordnet, für das er getätigt wurde.

§ 5 Laufzeit & Kündigung

(1) Das Abo läuft je nach Wahl monatlich oder jährlich. Das Monats-Abo verlängert sich jeweils um einen Monat, sofern nicht gekündigt wird. Das Jahres-Abo hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten; wird es nicht zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

(2) Das Monats-Abo und das Jahres-Abo in seiner Erstlaufzeit sind jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar, das Jahres-Abo nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat (Abs. 1); im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Wirksamwerden einer solchen Kündigung erstattet der Anbieter anteilig. Gekündigt wird über die Schaltfläche „Vertrag kündigen“ im Seitenfuß der Website und der Web-App (app.trackplanner.io/kuendigen, auch ohne Anmeldung; Kündigungsbutton gemäß § 312k BGB) oder in der Kontoverwaltung unter „Abo verwalten“.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Trackplanner Family ist ein Einmalkauf ohne Laufzeit; eine Kündigung ist dafür nicht vorgesehen und nicht nötig. Abs. 1 und 2 gelten für Family nicht. Für Dauer, Änderungen und Einstellung gilt § 5c; Abs. 3 und gesetzliche Rechte zur Beendigung bleiben unberührt.

(5) Abs. 1 und 2 gelten auch für den Premium-Pass nicht. Für ihn gilt § 5d.

§ 5a Kostenloser Premium-Test

(1) Der Anbieter kann Nutzern mit kostenlosem Konto einen zeitlich befristeten, kostenlosen Test der Premium-Version anbieten, etwa als Angebot in der Web-Anwendung. Ein Anspruch auf einen Test besteht nicht. Ob, wann und wem ein Test angeboten wird, entscheidet der Anbieter; ein Angebot kann sich auf einen Teil der Nutzer beschränken (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt „Premium-Test und Test-Angebote mit Kontrollgruppe”). Je Konto ist höchstens ein Test möglich.

(2) Der Test beginnt, wenn der Nutzer ihn in der Web-Anwendung startet oder der Anbieter ihn für ihn freischaltet, und dauert so lange wie dabei angezeigt, höchstens 30 Tage. Er endet automatisch. Der Test ist kostenlos, setzt keine Angabe von Zahlungsdaten voraus und geht nicht in ein kostenpflichtiges Abo über; ein Abo entsteht nur durch eine Bestellung nach § 3 Abs. 2.

(3) Während des Tests stehen die Funktionen der Premium-Version zur Verfügung, ausgenommen Export und 1:1-Druck: Das Herunterladen und Drucken von Plänen und Bauunterlagen als Datei (u. a. Druck- und 1:1-Vorlagen, Bilder ohne Wasserzeichen, SVG-, CNC-/DXF- und Spanten-Dateien) bleibt der regulären Premium-Version (z. B. per Abo) vorbehalten.

(4) Nach dem Ende des Tests gilt wieder die kostenlose Version. Pläne aus der Testzeit bleiben erhalten: Private Pläne bleiben privat, und Pläne mit Premium-Eigenschaften (etwa Höhen oder Ebenen) bleiben speicherbar und im Rahmen der kostenlosen Version bearbeitbar. Neue Premium-Funktionen stehen dann nicht mehr zur Verfügung.

(5) Der Anbieter kann ein Test-Angebot jederzeit beenden oder ändern; ein bereits gestarteter Test läuft bis zu seinem angezeigten Ende weiter.

§ 5b Gründungsbonus

(1) Den Gründungsbonus erhält, wer

  1. sich vor dem Launch am 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr, in die Launch-Warteliste eingetragen und die Eintragung bis zum 29. November 2026, 23:45 Uhr, bestätigt hat, ohne sich vor der Erfassung der Bestätigung beim nächsten Abgleich (täglich, am 29. November 2026 zusätzlich um 23:50 Uhr) wieder abzumelden, und
  2. mit derselben E-Mail-Adresse ein Konto und ein Jahres-Abo hat, das bei der Zuteilung besteht und für das keine fällige Zahlung offen ist — beides muss bis zum 29. November 2026, 23:59 Uhr, bei uns erfasst sein; die Zuteilung erfolgt, nachdem beides vorliegt, spätestens bis zum 29. November 2026, 23:59 Uhr.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Anbieter den Gründungsbonus darüber hinaus einzelnen Nutzern zuteilen.

(2) Der Gründungsbonus besteht aus sechs Monaten Premium ohne Entgelt (Bonus-Monate) im unmittelbaren Anschluss an die Erstlaufzeit von 12 Monaten (§ 5 Abs. 1); wird in der Erstlaufzeit nicht gekündigt, läuft das Abo in dieser Zeit bereits auf unbestimmte Zeit. Die nächste Zahlung wird erst mit Ablauf der Bonus-Monate fällig; das Entgelt richtet sich dann nach § 4.

(3) Die Bonus-Monate erhält der Nutzer auch dann, wenn er das Jahres-Abo kündigt. Für die ordentliche Kündigung gilt § 5 mit folgender Maßgabe: Eine ordentliche Kündigung in der Erstlaufzeit wird zu deren Ende wirksam. Eine ordentliche Kündigung während der Bonus-Monate wird mit einer Frist von einem Monat wirksam, spätestens aber zum Ende des laufenden Bonus-Monats. Die Bonus-Monate sind die sechs Monate im Anschluss an die Erstlaufzeit; das Ende des laufenden Bonus-Monats und der Bonus-Monate zeigt die Kontoverwaltung an. Premium steht in beiden Fällen bis zum Ende der Bonus-Monate zur Verfügung, ohne dass ein Entgelt anfällt. Für Kündigungen nach den Bonus-Monaten gilt § 5 unverändert; das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 5 Abs. 3) bleibt in jedem Fall unberührt.

(4) Wird der Vertrag widerrufen (§ 6), entfällt der Gründungsbonus, vorbehaltlich Abs. 5. Für den Wertersatz gelten die Erstlaufzeit und die Bonus-Monate zusammen als Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung.

(5) Der Gründungsbonus wird nicht in Geld ausgezahlt, ist nicht übertragbar und wird je Konto nur einmal gewährt; wird ein Jahres-Abo bis zum 29. November 2026 widerrufen und bis dahin neu abgeschlossen, gilt er für das neue Abo. Mit der Löschung des Kontos endet er.

(6) Diese Bedingungen gelten auch für Jahres-Abos mit Gründungsbonus, die vor ihrer Aufnahme in diese AGB abgeschlossen wurden.

(7) Wurde ein Jahres-Abo mit Gründungsbonus auf das Monats-Abo umgestellt, gelten für Laufzeit und Kündigung die Regeln des Monats-Abos (§ 5); die Regel zur Fälligkeit der nächsten Zahlung und zum Entgelt danach (Abs. 2 Satz 2), die Regeln zur ordentlichen Kündigung in der Erstlaufzeit und in den Bonus-Monaten (Abs. 3 Satz 2 und 3) und die Bestimmung der Bonus-Monate samt ihrer Anzeige (Abs. 3 Satz 4) gelten dann nicht. Die Bonus-Monate werden als sechs Monatsabrechnungen ohne Entgelt im Anschluss an das Ende des ersten Vertragsjahres gewährt; ihr Ende zeigt die Kontoverwaltung an. Premium steht auch nach einer Kündigung bis zum Ende der Bonus-Monate zur Verfügung.

§ 5c Trackplanner Family: Dauer, Änderungen, Einstellung

(1) Für Trackplanner Family zahlt der Nutzer einmal, ohne Abo und ohne Laufzeit. Family bleibt freigeschaltet, solange der Anbieter Trackplanner betreibt.

(2) Stellt der Anbieter Trackplanner oder Family ein, kündigt er das mindestens 12 Monate vorher per E-Mail an. Bis zur Einstellung kann der Nutzer seine Pläne exportieren.

(3) Wird Trackplanner oder Family innerhalb von 36 Monaten nach dem Kauf eingestellt, erstattet der Anbieter den Kaufpreis anteilig: für jeden vollen Monat, der bis zum Ablauf der 36 Monate verbleibt, 1/36 des Kaufpreises.

(4) Der Anbieter ändert Family nur aus einem triftigen Grund, etwa zur Anpassung an eine neue technische Umgebung, aus Gründen der Sicherheit oder wegen geänderter rechtlicher Vorgaben, und ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer. Er informiert den Nutzer klar und verständlich über die Änderung. Beeinträchtigt eine Änderung den Zugang zu Family oder seine Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, kann der Nutzer den Vertrag nach § 327r Abs. 3 BGB innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden; darauf weist der Anbieter mit der Information hin.

§ 5d Premium-Pass

(1) Der Premium-Pass ist eine Premium-Berechtigung für 24 Monate gegen ein einmaliges Entgelt (§ 4 Abs. 1). Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung nach Zahlungseingang. Besteht bei der Bestellung bereits ein gekündigtes Abo, ein Premium-Pass oder eine eingelöste Lizenz, beginnt sie mit deren Ende; das Datum zeigt die Kontoverwaltung an.

(2) Der Premium-Pass endet mit Ablauf der Laufzeit automatisch. Er verlängert sich nicht; weitere Zahlungen fallen nicht an.

(3) Eine ordentliche Kündigung des Premium-Passes ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 5 Abs. 3) bleibt unberührt; sie kann auch über die Schaltfläche „Vertrag kündigen“ erklärt werden.

(4) Nach dem Ende gilt wieder die kostenlose Version. Pläne bleiben erhalten: Private Pläne bleiben privat, und Pläne mit Premium-Eigenschaften (etwa Höhen oder Ebenen) bleiben speicherbar und im Rahmen der kostenlosen Version bearbeitbar.

(5) Löscht der Nutzer sein Konto, endet der Premium-Pass mit der Löschung. Eine Erstattung des Entgelts für die restliche Laufzeit erfolgt nicht; das Widerrufsrecht (§ 6) bleibt unberührt.

§ 6 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung (siehe /widerruf). Verlangt der Nutzer, dass die Leistung schon während der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs anteiligen Wertersatz (siehe dort). Das gilt für Premium und Trackplanner Family gleichermaßen. Beim Premium-Pass bemisst sich der Wertersatz nach dem Anteil der bis zum Widerruf vergangenen Laufzeit an der Gesamtlaufzeit von 24 Monaten. Für Geschenk-Codes gilt zusätzlich § 4 Abs. 5, für Käufe in der App Trackplanner Kids § 4 Abs. 6.

§ 7 Leistung, Verfügbarkeit, Pflichten des Nutzers

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung und Störungen können zu Einschränkungen führen.

(2) Der Nutzer ist für seine Zugangsdaten verantwortlich und sichert zu, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen.

(3) Öffentliche Pläne / Nutzungsrechte: Pläne können je nach Sichtbarkeitsstufe öffentlich abrufbar sein. Der Nutzer räumt dem Anbieter für die Dauer der Bereitstellung ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes Recht ein, die von ihm veröffentlichten oder geteilten Pläne zu speichern, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zum Betrieb des Dienstes erforderlich ist (insbesondere Anzeige in der Galerie und in geteilten Ansichten, Erzeugung von Vorschaubildern). Die Rechte am Planinhalt verbleiben beim Nutzer; das Nutzungsrecht des Anbieters erlischt, sobald der Nutzer den Plan löscht oder auf „privat” stellt, vorbehaltlich technisch bedingter Zwischenspeicherung (Caches) für eine angemessene Übergangszeit.

(4) Rechtegarantie bei Import und Veröffentlichung: Der Nutzer darf nur eigene Pläne bzw. Pläne, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt, öffentlich sichtbar machen. Dies gilt ausdrücklich auch für aus anderer Software importierte Pläne (z. B. WinTrack, WinRail oder frühere Trackplanner-Versionen): Der Nutzer sichert mit der beim Veröffentlichen bzw. — bei kostenlosen Konten, deren Pläne stets öffentlich sind — beim Import abgegebenen Bestätigung zu, dass er den Plan selbst erstellt hat oder die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte innehat. Das Veröffentlichen fremder Pläne (etwa aus Tauschbörsen, Foren, Büchern oder Zeitschriften) ist untersagt.

(5) Freistellung: Verletzt ein vom Nutzer veröffentlichter oder geteilter Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte), so stellt der Nutzer den Anbieter auf erstes Anfordern von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei und ersetzt die zur Rechtsverteidigung erforderlichen angemessenen Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Die Freistellung entfällt, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(6) Meldung und Entfernung (Notice-and-Action): Jeder kann über die „Melden”-Funktion an öffentlichen Plänen oder über die im Impressum genannte Kontaktstelle auf rechtswidrige oder regelwidrige Inhalte hinweisen. Der Anbieter prüft hinreichend begründete Meldungen und entfernt bzw. sperrt rechtswidrige Inhalte unverzüglich; der betroffene Nutzer wird über die Entfernung und deren Gründe informiert und kann Gegenvorstellung erheben. Bei wiederholten Rechtsverletzungen kann der Anbieter die Veröffentlichungsmöglichkeit oder das Konto sperren.

(7) Inhalte und Daten des Dienstes: Die Gleis- und Szeneriebibliotheken, die daraus berechneten Daten und die Zuordnung von Artikeln zu Händlern (zusammen „Daten des Dienstes”) sind eine vom Anbieter mit erheblichem Aufwand aufgebaute Datensammlung; Texte, Grafiken und Software des Dienstes sind urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer darf sie im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Dienstes und des jeweils gebuchten Funktionsumfangs (§ 2, § 5a) verwenden, insbesondere damit eigene Pläne erstellen, drucken, exportieren und teilen. Untersagt ist,

  • die Daten des Dienstes ganz oder in wesentlichen Teilen zu entnehmen, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben, auch durch wiederholtes und systematisches Entnehmen unwesentlicher Teile;
  • den Dienst oder die Daten des Dienstes mit automatisierten Mitteln (etwa Skripten, Crawlern oder KI-Agenten) auszulesen, soweit dies über die bestimmungsgemäße Nutzung der Oberfläche hinausgeht;
  • den Dienst, die Daten des Dienstes oder seine Inhalte zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu entwickeln, zu trainieren oder zu verbessern.

Gesetzlich erlaubte Nutzungen, insbesondere nach §§ 44a ff., 69d, 69e und 87e UrhG, bleiben unberührt. Soweit Daten des Dienstes unter einer freien Lizenz stehen, gehen deren Bedingungen insoweit vor. Bei einem Verstoß kann der Anbieter den Zugang sperren; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern; der Nutzer wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert und kann widersprechen bzw. kündigen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers bleiben unberührt.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

§ 11 Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Japan

(1) Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Japan gelten diese AGB mit den Abweichungen dieses § 11, ob sie die kostenlose Version nutzen oder einen kostenpflichtigen Tarif bestellen, und unabhängig davon, in welcher Währung, mit welchem Zahlungsmittel oder in welcher Sprache sie bestellen. Für diese Verbraucher gilt außerdem der japanische Text „利用規約” (trackplanner.io/ja/terms). Weichen die Fassungen voneinander ab, geht gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Japan die japanische Fassung vor.

(2) Bestellt der Verbraucher über die Bestellstrecke der Web-Anwendung für Japan (Preise in japanischen Yen, Bestätigungsschritt nach japanischem Recht; im Folgenden „Bestellstrecke für Japan”), gelten die Preise in japanischen Yen nach § 4 Abs. 1; sie werden bei der Bestellung, in der Tarif-Übersicht und auf der Seite „特定商取引法に基づく表記” (trackplanner.io/ja/tokushoho) angezeigt. Der angezeigte Preis ist der Endpreis. § 4 Abs. 2 und 3 gelten.

(3) Bei Bestellungen über die Bestellstrecke für Japan gibt der Verbraucher seine Bestellung abweichend von § 3 Abs. 2 im Bestätigungsschritt über die Schaltfläche „注文を確定する(有料)” (in deutscher Oberfläche „Zahlungspflichtig bestellen”, in englischer „Place order (paid)”) ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Zahlung auf der anschließend angezeigten Zahlungsseite abgeschlossen ist. Bestellt der Verbraucher auf einem anderen Weg (etwa mit Preisen in Euro), gelten für Bestellung, Vertragsschluss, Preis, Gründungsbonus und Widerruf die allgemeinen Regeln dieser AGB (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1, § 5b und § 6) und nicht die Abs. 2 und 3 sowie Abs. 5 Satz 1 bis 3.

(4) § 5 und § 5a gelten. Kündigen kann der Verbraucher auch per E-Mail an die in § 1 Abs. 2 genannte Adresse.

(5) Bei Bestellungen über die Bestellstrecke für Japan gelten § 5b und § 6 nicht. Ein Recht, eine solche Bestellung nach ihrer Abgabe zu widerrufen, besteht nicht. Eine Erklärung über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen” behandelt der Anbieter bei einem solchen Vertrag als ordentliche Kündigung nach § 5. Unbeschadet eines Widerrufs nach § 6 und gesetzlich vorgeschriebener Erstattungen erstattet der Anbieter bereits gezahlte Entgelte nur in diesen Fällen: nach § 5 Abs. 2 (Kündigung des Jahres-Abos nach der Erstlaufzeit); wenn er den Vertrag beendet oder den Zugang sperrt, ohne dass der Verbraucher das zu vertreten hat; wenn er den Dienst einstellt; wenn er die Leistung aus Gründen, die der Verbraucher nicht zu vertreten hat, dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum nicht erbringen kann; und wenn der Verbraucher aus einem wichtigen Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, außerordentlich kündigt (§ 5 Abs. 3). Eine vorübergehende Unterbrechung wegen Wartung oder Störung (§ 7 Abs. 1) führt nur dann zu einer Erstattung, wenn sie einen erheblichen Zeitraum dauert. Bei Beendigung, Sperre, Einstellung und Nichtleistung erstattet er den im Voraus gezahlten Betrag anteilig für die Zeit, in der der Verbraucher den Dienst nicht nutzen kann, bei der außerordentlichen Kündigung anteilig für die Zeit nach ihrem Wirksamwerden.

(6) An die Stelle von § 8 tritt: Der Anbieter haftet für Schäden, die er zu vertreten hat, nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit (jede Fahrlässigkeit außer grober Fahrlässigkeit) haftet er nur für den typischerweise entstehenden Schaden und der Höhe nach bis zum höheren von zwei Beträgen: den Entgelten, die der Verbraucher in den zwölf Monaten vor dem schadensstiftenden Ereignis an ihn gezahlt hat, oder 5.000 Yen. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(7) An die Stelle von § 7 Abs. 5 tritt: Verletzt ein vom Verbraucher veröffentlichter oder geteilter Inhalt Rechte Dritter und entsteht dem Anbieter dadurch ein Schaden, ersetzt ihn der Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(8) An die Stelle von § 9 tritt: Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn die Änderung dem allgemeinen Interesse der Verbraucher entspricht oder dem Zweck des Vertrags nicht widerspricht und unter Berücksichtigung ihrer Notwendigkeit, der Angemessenheit des neuen Inhalts und der übrigen Umstände sachlich gerechtfertigt ist (Art. 548-4 des japanischen Zivilgesetzbuchs). Er kündigt die Änderung, ihren Inhalt und den Zeitpunkt des Inkrafttretens spätestens 30 Tage vorher auf seiner Website und per E-Mail an. Eine Preisänderung gilt ab der ersten Vertragsperiode, die nach ihrem Inkrafttreten beginnt; der Verbraucher kann bis zum Tag vor dem Inkrafttreten kündigen.

(9) Minderjährige bestellen kostenpflichtige Tarife nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

(10) An die Stelle von § 10 Abs. 1 tritt: Es gilt japanisches Recht. Der Verbraucher kann bei dem japanischen Gericht klagen, das für seinen Wohnsitz zuständig ist; der Anbieter erhebt Klagen gegen den Verbraucher nur dort.